Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Helfen Sie Ihren Angehörigen und sich selbst mit einer Vorsorgevollmacht. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Fall der Fälle all die anstehenden Entscheidungen in Ihrem festgelegten und persönlichen Sinn trifft. Selbst Ehegatte, Kinder oder Eltern sind ohne eine solche Vollmacht gegebenenfalls auf einen gerichtlich zu bestellenden Betreuer angewiesen.
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Wissenswertes rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung. Was ist bei der Erstellung von Vollmachten und Verfügungen zu beachten – und ist mit der Erstellung alles erledigt? Klicken Sie auf die Pressemitteilungen um mehr darüber zu erfahren: